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016 AGB`s

 

I.                    Allgemeines

1.       Die nachfolgenden AGB gelten für alle an "Moments" erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.       "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Moments hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II.                  Urheberrecht

1.       Moments steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.       Die von Moments hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.       Überträgt Moments Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.       Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Moments.

5.       Der Besteller eines Bildes erhält von Moments nach vollständiger Bezahlung, die ausdrückliche Genehmigung zur Vervielfältigung für den privaten Gebrauch. Unter privaten Gebrauch fällt auch die Weitergabe an Freunde und Familie.

6.       Die Veröffentlichung in Medien wie z.B.: Internet, Printmedien u.s.w. ist nur mit Quellenangabe gestattet. Zur Quellenangebe gehören: Der vollständige Firmenname (Moments - Die Kreativ-Fotografie) inkl. unserer Internetadresse (www.moments-alfeld.de).eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Moments zum Schadensersatz.

7.       Die Negative bzw. Digitaldaten bekommt der Auftraggeber mit den o.g. Einschränkungen zur Verfügung gestell.

8.       Das Recht auf Vervielfältigung besteht generell erst nach vollständiger Bezahlung und Übergabe der Negative bzw. der Digitaldaten.

9.       Ausgenommen von der Genehmigung zur Vervielfältigung sind Collagen für Danksagungen, Einladungen, Tischkarten oder anderen Collagen für die eine Erstellungspauschale berechnet wird, die bei Bestellung der Collagen angerechnet wird. Für diese Collagen werden auch keine Negative bzw. Digitaldaten an den Kunden ausgehändigt.



III.                  Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.       Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese nicht in der Pauschale enthalten waren.

2.       Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Moments bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.       Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Moments.

4.       Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Moments behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1.       Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Moments für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Moments haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Moments – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Aufnahmen die durch Schäden an Gerät oder Material entstehen, haftet Moments nicht.

2.       Moments ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative/Daten die an den Kunden/Auftraggeber ausgehändigt wurden aufzubewahren.

3.       Moments haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4.       Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

1.       Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Moments übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2.       Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Moments berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.       Überlässt Moments dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Moments Bezahlung verlangen.

2.       Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Moments nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Moments, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.       Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Moments schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

1.       Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1.       Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Moments auf Datenträgern aller Art ist für den o.g. Privaten Gebrauch ausdrücklich gestattet.

2.       Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung mit den o.g. Einschränkungen.

IX. Bildbearbeitung

1.       Die Bearbeitung von Lichtbildern die von  Moments erzeugt wurden und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist mit den o.g. Einschränkungen für den Privaten Gebrauch ausdrücklich gestattet. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist Moments im Sinne des §8UrhG Miturheber. Moments kann aber in keinem Falle für Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche die aus einem solchen neuen Werk entstehen verantwortlich gemacht oder herangezogen werden.

2.       Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Moments mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Moments von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Produktfotografie und Auftragsarbeiten für gewerbliche Kunden

1.       Bei der Produktfotografie für Firmen entfallen sämtliche Einschränkungen für die Veröffentlichung.

2.       Ebenfalls entfällt die Pflicht der Quellenangabe.

3.       Sofern es sich bei den Produkten um Handelsware handelt, an denen der Auftraggeber keine weiteren Rechte wie z.B. Copyright oder Patente besitzt behält sich Moments ein Verwendungsrecht z.B. zu Werbezwecken an den Fotos vor.
Das gleiche gilt für gewerbliche Aufnahmen von Geschäftsräumen, Produktionshallen, Werkstätten u.s.w. sowie für Eigenprodukte, sofern diesem bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ein solcher Widerspruch muss in Schriftform erfolgen.

XI.. Preisangabeverordnung

1.       Bei Moments handelt es sich um ein Kleinunternehmen.

2.       Alle Preise auf Angeboten und Rechnungen sind daher Bruttopreise. Eine Mehrwertsteuer darf lt. Preisangabeverordnung nicht ausgewiesen werden..

XII. Schlussbestimmungen

1.       Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Moments, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Moments als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Moments, Gerzer Straße 13, 31061 Alfeld

 



 
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