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AGB`s
I.
Allgemeines
1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle an
"Moments" erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
2.
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von
Moments hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive,
Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II.
Urheberrecht
1.
Moments steht das Urheberrecht an den
Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.
Die von Moments hergestellten Lichtbilder sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.
Überträgt Moments Nutzungsrechte an seinen
Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach
vollständiger Bezahlung des Honorars an Moments.
5.
Der Besteller eines Bildes erhält von Moments
nach vollständiger Bezahlung, die ausdrückliche Genehmigung zur Vervielfältigung
für den privaten Gebrauch. Unter privaten Gebrauch fällt auch die Weitergabe an
Freunde und Familie.
6.
Die Veröffentlichung in Medien wie z.B.:
Internet, Printmedien u.s.w. ist nur mit Quellenangabe gestattet. Zur
Quellenangebe gehören: Der vollständige Firmenname (Moments - Die
Kreativ-Fotografie) inkl. unserer Internetadresse (www.moments-alfeld.de).eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Moments zum Schadensersatz.
7.
Die Negative bzw. Digitaldaten bekommt der
Auftraggeber mit den o.g. Einschränkungen zur Verfügung gestell.
8.
Das Recht auf Vervielfältigung besteht generell
erst nach vollständiger Bezahlung und Übergabe der Negative bzw. der
Digitaldaten.
9.
Ausgenommen von der Genehmigung zur
Vervielfältigung sind Collagen für Danksagungen, Einladungen, Tischkarten oder
anderen Collagen für die eine Erstellungspauschale berechnet wird, die bei
Bestellung der Collagen angerechnet wird. Für diese Collagen werden auch keine
Negative bzw. Digitaldaten an den Kunden ausgehändigt.
III.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein
Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese
nicht in der Pauschale enthalten waren.
2.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Moments bleibt vorbehalten, den
Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem
früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Moments.
4.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine
ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so
sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Moments behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in
unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
Moments für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Moments haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Moments – wenn
nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für
den Verlust von Aufnahmen die durch Schäden an Gerät oder Material entstehen,
haftet Moments nicht.
2.
Moments ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Negative/Daten die an den Kunden/Auftraggeber ausgehändigt wurden aufzubewahren.
3.
Moments haftet für Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials.
4.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen,
Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen
Moments übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie
bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der
Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Moments berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume
die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und
Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.
Überlässt Moments dem Auftraggeber mehrere
Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde -
auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte
Lichtbilder kann Moments Bezahlung verlangen.
2.
Wird die für die Durchführung des Auftrages
vorgesehene Zeit aus Gründen, die Moments nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar von Moments, sofern ein Pauschalpreis
vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern
nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden
ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
3.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Moments schriftlich bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
1.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche
personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1.
Die Digitalisierung, Speicherung und
Vervielfältigung der Lichtbilder von Moments auf Datenträgern aller Art ist für
den o.g. Privaten Gebrauch ausdrücklich gestattet.
2.
Die Übertragung von Nutzungsrechten
beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung mit den o.g.
Einschränkungen.
IX.
Bildbearbeitung
1.
Die Bearbeitung von Lichtbildern die von
Moments erzeugt wurden und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder
digital, ist mit den o.g. Einschränkungen für den Privaten Gebrauch ausdrücklich
gestattet. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische
Manipulation ein neues Werk, ist Moments im Sinne des §8UrhG Miturheber. Moments
kann aber in keinem Falle für Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche die
aus einem solchen neuen Werk entstehen verantwortlich gemacht oder herangezogen
werden.
2.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu
berechtigt ist, Moments mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder
zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Moments von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Produktfotografie und
Auftragsarbeiten für gewerbliche Kunden
1.
Bei der Produktfotografie für Firmen entfallen
sämtliche Einschränkungen für die Veröffentlichung.
2.
Ebenfalls entfällt die Pflicht der Quellenangabe.
3.
Sofern es sich bei den Produkten um Handelsware
handelt, an denen der Auftraggeber keine weiteren Rechte wie z.B. Copyright oder
Patente besitzt behält sich Moments ein Verwendungsrecht z.B. zu Werbezwecken an
den Fotos vor. Das gleiche gilt für gewerbliche Aufnahmen von
Geschäftsräumen, Produktionshallen, Werkstätten u.s.w. sowie für Eigenprodukte,
sofern diesem bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ein
solcher Widerspruch muss in Schriftform erfolgen.
XI..
Preisangabeverordnung
1.
Bei Moments handelt es sich um ein
Kleinunternehmen.
2.
Alle Preise auf Angeboten und Rechnungen sind
daher Bruttopreise. Eine Mehrwertsteuer darf lt. Preisangabeverordnung nicht
ausgewiesen werden..
XII.
Schlussbestimmungen
1.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz von Moments, wenn der Vertragspartner nicht
Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz von Moments als Gerichtsstand vereinbart. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von Moments, Gerzer Straße 13, 31061 Alfeld
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